Unter einer Feuerbestattung versteht man die Kremation und anschließende Beisetzung der Asche des Verstorbenen. Der Vorteil dieser Bestattungsart ist, das sich die spätere Urne auf vielen verschiedenen Wegen beisetzen lässt.
Bei einer Feuerbestattung kann die Urne auf einem normalen Friedhof, in einem Wald am Fuße eines Baumes oder im Meer beigesetzt werden.
Bevor wir als Bestatter die Feuerbestattung durchführen können, müssen die Angehörigen bestätigen, dass der Verstorbene zu Lebzeiten verfügt hat, verbrannt zu werden.
Dazu empfiehlt es sich schon zu Lebzeiten, eine Kremationsverfügung, oder eine Bestattungsverfügung zu verfassen.
In dieser wird der Wunsch nach einer Feuerbestattung bestätigt. Diese Art der Verfügung ist ohne Notar gültig, eine Unterschrift des Verfassers ist ausreichend.
Bitte hinterlegen Sie die Verfügung an einem geeigneten Ort, der schnell gefunden wird. Oder sprechen Sie unser Team jederzeit im Rahmen der Bestattungs-Vorsorge auf dieses Thema an.
Dadurch, dass der Verstorbene verbrannt wird, unterscheidet sich der Ablauf klar von einer Erdbestattung.
Der Zeitraum zwischen Tod und Beisetzung ist durch die Kremation länger. Selbstverständlich können Sie entscheiden, ob die Trauerfeier vor der Einäscherung (also am Sarg) oder nach der Einäscherung an der Urne stattfinden soll.
Die Ruhefrist einer Urne beträgt abhängig von der Satzung des Beisetzungsortes ca. 20 Jahre. Damit in der Regel 10 Jahre kürzer als bei einer Sargbestattung